08.06.2026
Nachweis der Risikobewertung für Tierhalter
Neue Anforderungen zur Biosicherheit ab dem 1. Juli 2026
Risikoampel
Ab dem 1. Juli 2026 sind alle Tierhalter verpflichtet, nachzuweisen, dass sie das Risiko eines Seucheneintrags an ihrem Standort mithilfe der Rinder-Risikoampel analysiert haben. Die Risikoampel ist unter Risikoampel Universität Vechta erreichbar.
Biosicherheitskonzept
Alternativ kann die Risikobewertung durch ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept nachgewiesen werden (Vgl. Liste in den Erläuterungen zum Leitfaden Landwirtschaft).
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