08.06.2026

Nachweis der Risikobewertung für Tierhalter

Neue Anforderungen zur Biosicherheit ab dem 1. Juli 2026

Risikoampel

Ab dem 1. Juli 2026 sind alle Tierhalter verpflichtet, nachzuweisen, dass sie das Risiko eines Seucheneintrags an ihrem Standort mithilfe der Rinder-Risikoampel analysiert haben. Die Risikoampel ist unter Risikoampel Universität Vechta erreichbar.

Biosicherheitskonzept

Alternativ kann die Risikobewertung durch ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept nachgewiesen werden (Vgl. Liste in den Erläuterungen zum Leitfaden Landwirtschaft).

 

Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen oder möchten mehr über unser Leistungsportfolio erfahren?

Dann informieren Sie sich gerne auf unserer Webseite oder kontaktieren uns.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.