26.06.2026

QS erweitert Auditangebot für Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe

Prozesskontrollen für Gänse als erster Schritt zu weiteren Tierarten

Ab 1. Juli 2026 können Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe auch für Tierarten auditiert werden, die nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS-Systems liegen – derzeit ist dies für die Tierart „Gänse“ möglich.

Die Anforderungen wurden in dem neuen Leitfaden „Prozesskontrollen für Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe“ definiert. Ziel dieser Audits ist der Nachweis der Einhaltung von Prozess- und Hygienekriterien sowie von Tierschutzanforderungen auf Grundlage der QS-Leitfäden für Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung.

Der in Kürze zu veröffentlichende Leitfaden bezieht sich zwar zunächst ausschließlich auf die Tierart „Gänse“, schafft jedoch die Grundlage für vergleichbare Prozesskontrollen weiterer Tierarten in der Zukunft.

Eine Kennzeichnung oder Bewerbung als QS-Ware ist teilnehmenden Unternehmen nicht gestattet.

 

 

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