24.07.2024

ITW Schwein - Änderung Platzanforderungen

12,5 % mehr Platz und Buchtenstrukturierung

Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH hat neue Kriterien für die Schweinemast veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Diese Anpassungen richten sich nach den Vorgaben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung der Stufe „Stall + Platz“.

 

Wichtige Änderungen

  • Erhöhte Platzanforderungen: Schweinemäster müssen ab dem 1. Januar 2025 12,5 % mehr Platz pro Tier bereitstellen.
  • Buchtenstrukturierung: Neben dem zusätzlichen Platz muss auch die Strukturierung der Buchten angepasst werden.
     

Übergangsregelungen

Umsetzung bis 1. April 2025: Alle Schweinemäster müssen die neuen Anforderungen für alle Tiere bis spätestens 1. April 2025 einhalten.

 

Bewertungssystem bis 1. April 2025:

  • A-Bewertung: Vollständige Umsetzung der Anforderungen vor dem Stichtag.
  • E-Bewertung: Teilweise oder nicht umgesetzte Anforderungen.


Wichtig: Wird vor dem 1. April 2025 weniger als 10 % der zusätzlichen Platzanforderung erfüllt, führt dies auch vor dem Stichtag zu einer K.O.-Bewertung.


Bewertung ab 1. April 2025

K.O.-Bewertung: Ab dem 1. April 2025 führt eine unvollständige oder inkorrekte Umsetzung der Anforderungen zu einer sofortigen K.O.-Bewertung, unabhängig vom Beginn der Teilnahme eines Tierhalters am Programm.

 

 

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