16.06.2026
ITW Einstiegserleichterungen für die Ferkelerzeugung
Übergangsfrist für das Kriterium „Tageslicht“
Im Hinblick auf die geplante durchgehende Nämlichkeit ab dem 1. Januar 2027 und die Integration der Ferkelerzeugung in die Marktfinanzierung haben die ITW-Gremien Einstiegserleichterungen für Sauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe beschlossen.
Für die Umsetzung des Kriteriums „1.7 Tageslicht“ wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 eingeführt. Betriebe, die die Anforderungen an die lichtdurchlässige Fensterfläche noch nicht erfüllen, bleiben trotz einer „E“-Bewertung weiterhin lieferberechtigt für ITW-Ferkel. Die Regelung gilt für neue und bereits teilnehmende Betriebe und tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Ziel ist es, weitere Betriebe für die ITW zu gewinnen und die Lücke zwischen Ferkelerzeugung und Schweinemast weiter zu schließen.
An der Einführung der durchgängigen Nämlichkeit ab 2027 wird weiterhin festgehalten. Der Bezug von ITW-Ferkeln wird damit für Schweinemastbetriebe verpflichtend. Bereits heute wird darauf hingewiesen, dass es nicht erforderlich ist, schon im laufenden Jahr ITW-Ferkel einzustallen.
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen oder möchten mehr über unser Leistungsportfolio erfahren?
Dann informieren Sie sich gerne auf unserer Webseite oder kontaktieren uns.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.