25.08.2026
Katastrophenfall wegen Dürre: Mangelhafte Verfügbarkeit von Bio- Futtermitteln in Hessen
Sondergenehmigung für den Zukauf von konventionellen Futtermitteln
Nachdem der Katastrophenfall aufgrund der anhaltenden Dürre bereits in Bayern und Baden-Württemberg festgestellt wurde, hat am 21.08.2026 auch das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) den Katastrophenfall gemäß Art. 1 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 für Hessen anerkannt.
Grund ist die mangelhafte Verfügbarkeit von ökologischen Futtermitteln aus Grünland-, Rau- und Feldfutterbau. Für betroffene ökologische Betriebe in Hessen besteht damit in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum und in einem bestimmten Gebiet nichtökologische Futtermittel einzusetzen.
Das entsprechende Antragsformular ist hier zu finden.
Betroffene Betriebe müssen den ausgefüllten Antrag nach Art. 3 Abs. 3 der Verordnung zunächst an ihre zuständige Kontrollstelle übersenden. Sind Sie über uns zertifiziert? Dann senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an oeko@qal-gmbh.de. Wir prüfen den Antrag auf Plausibilität und leiten ihn anschließend zeitnah an das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Behörde in Hessen weiter, das über die Genehmigung entscheidet.
Vor der Antragstellung sollten Betriebe zudem Rücksprache mit ihrem Bioverband bzw. ihrer Molkerei oder ihrem Abnehmer halten, da hier zusätzliche Einschränkungen gelten können. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.
Die Zertifizierung nach Art. 35 der Verordnung (EU) 2018/848 bleibt während der Ausnahmeregelung gültig, sofern die Bedingungen der Genehmigung eingehalten werden.
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