19.08.2026

Katastrophenfall wegen Dürre: Mangelhafte Verfügbarkeit von Bio-Rau- und Feldfutter in Baden-Württemberg

Sondergenehmigung für den Zukauf von konventionellen Futtermitteln

Nachdem am 06.08.2026 der Katastrophenfall aufgrund der anhaltenden Dürre in Bayern durch das StMELF formal festgestellt wurde, wurde inzwischen auch für Baden-Württemberg der Katastrophenfall durch das Regierungspräsidium Karlsruhe in Absprache mit der MLR festgestellt.

Für betroffene ökologische Betriebe in Baden-Württemberg besteht damit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen konventionelles Rau- oder Feldfutter zuzukaufen. Das Antragsverfahren ist auf Betriebe mit Raufutterfressern beschränkt.

Das entsprechende Antragsformular ist hier zu finden.

Betroffene Betriebe müssen den ausgefüllten Antrag zunächst an ihre zuständige Kontrollstelle übersenden. Diese versieht den Antrag mit einer Stellungnahme, insbesondere bezüglich der Verfügbarkeit von ökologischen Rau-/Feldfuttermitteln für den jeweiligen Betrieb. Anschließend leitet die Kontrollstelle den Antrag an das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Behörde in Baden-Württemberg zur Entscheidung weiter.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.

 

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