17.08.2026

Katastrophenfall wegen Dürre: Mangelhafte Verfügbarkeit von Bio-Rau- und Feldfutter in Bayern

Sondergenehmigung für den Zukauf von konventionellen Futtermitteln

Am 06.08.2026 wurde der Katastrophenfall aufgrund der anhaltenden Dürre durch das StMELF formal festgestellt. Für betroffene ökologische Betriebe besteht somit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen konventionelles Rau- oder Feldfutter zuzukaufen, wenn in einem Umkreis von 80 km keine ökologischen Futtermittel verfügbar sind.

Hierfür ist ein Antrag bei der LfL zu stellen. Das entsprechende Antragsformular ist hier zu finden.

Betroffene Betriebe sollten sich vor einem Zukauf von konventionellen Futtermitteln mit ihrer zuständigen Erzeugerring- oder Verbandsberatung abstimmen, da Verbandsichtlinien evtl. weitere Einschränkungen vorsehen. Außerdem können Abnehmer oder Molkereien auch eigene bzw. abweichende Vorgaben für den Einsatz konventioneller Futtermittel festlegen.

 

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