26.06.2026

Neue QS-Anforderungen ab 1. Juli 2026

Risikobewertung wird verpflichtend

Ab dem 1. Juli 2026 müssen QS-Rinder- und QS-Schweinehalter im Audit nachweisen, dass sie das Risiko eines Seucheneintrags für ihren Betrieb bewertet haben.

  • Schweinehalter: Nachweis über die ASP-Risikoampel bzw. ASP-Offenstall-Risikoampel.
  • Rinderhalter: Nachweis über die Rinder-Risikoampel.

Die Risikoampeln der Universität Vechta sind unter diesem Link verfügbar.

Alternativ kann die Risikobewertung auch über ein behördlich anerkanntes Konzept erfolgen (siehe Erläuterungen zum Leitfaden Landwirtschaft).

 

 

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