29.01.2026

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Aktueller Stand und Ausblick

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ist im August 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz über Herkunft und Haltungsform von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu schaffen.

In einem ersten Schritt regelt das Gesetz die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch aus deutscher Produktion. Die verpflichtende Umsetzung wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf den 1. Januar 2027. Eine freiwillige Kennzeichnung ist jedoch bereits jetzt möglich.

Landwirtschaftliche Betriebe sind verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen bei den zuständigen Behörden zu melden, um eine Kennnummer zu erhalten, die anschließend auf den Produkten ausgewiesen wird. Die Überprüfung der Angaben erfolgt dabei in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Die QAL GmbH hat in diesem Zusammenhang auf Basis der Initiative Tierwohl (ITW) im Bereich Schweinemast sowie mithilfe eigener, mit den zuständigen Behörden abgestimmter Checklisten für alle Haltungsstufen des TierHaltKennzG bereits rund 800 Überprüfungen in zehn Bundesländern durchgeführt. Den Betrieben wurden die für die Vergabe der Kennnummer erforderlichen Bestätigungen ausgestellt.

Derzeit wird das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erneut intensiv diskutiert. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Einbeziehung weiterer Tierarten, die Kennzeichnung von Importware sowie die mögliche Integration privater Standards.

 

 

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