22.01.2025

Weidepflicht für alle Pflanzenfresser

Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Pilotverfahrens gegen Deutschland klargestellt, dass gemäß EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) allen Pflanzenfressern (Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden) im Betrieb während der Weidezeit Zugang zu Weideland gewährt werden muss. Eine Laufstallhaltung ausschließlich mit Auslauf und Grünfütterung ohne Zugang zu Weideland ist mit den Anforderungen an die ökologische Wirtschaftsweise nicht vereinbar.

Der Zugang zu Weideland kann laut EU-Öko-Verordnung nur dann temporär eingeschränkt werden bzw. unterbleiben,

  • wenn Witterungsbedingungen, jahreszeitliche Bedingungen oder der Zustand des Bodens dies vorübergehend nicht erlauben,
  • wenn behördlich angeordnete Einschränkungen im Tierseuchenfall vorliegen oder
  • bei über einem Jahr alten männlichen Rindern, sofern diesen ein ständiger Zugang zum Auslauf gewährt wird

Weitere Erläuterungen zum Thema Weideverpflichtung sind im sogenannten „Weidepapier“ sowie in den FAQs zusammengefasst, das ab 2025 bundesweit gültig ist. Darin sind auch die Anforderungen an die Weidegewährung je nach Haltungsform (Laufstall mit/ohne Auslauf, Kombinations-Haltung) dargestellt.

Im Jahr 2025 wird es betriebliche Einzelfallentscheidungen geben, sofern die erforderliche Weidenutzung spätestens 2026 vollumfänglich umgesetzt wird. Sofern auf Ihrem Betrieb jedoch auf absehbare Zeit die Weideverpflichtung bei allen Tiergruppen nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann, bitten wir Sie, sich umgehende mit uns sowie Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt bezüglich der Öko-Förderung in Verbindung zu setzen.

 

Um die Umsetzung der Weidepflicht zu dokumentieren, ist für jeden Betrieb die Erstellung eines Weidekonzepts notwendig. Das Weidekonzept enthält Angaben über die von der Weidevorgabe betroffenen Tiergruppen und Haltungsform und ist im Rahmen der Kontrolle vorzulegen.

 

 

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