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Hier sehen Sie alle häufig gestellten Fragen zur QAL GmbH, dem Zertifizierungsprozess und vielen weiteren Themen.
Die behördliche Lebensmittelüberwachung basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat als Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen. Die Behörden gehen bei ihren Kontrollen stichproben- und risikoorientiert vor.
Es liegt jedoch in erster Linie in der Verantwortung der Betriebe, für eine ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel Sorge zu tragen. Ein hoher Stellenwert bei der Überwachung von Lebensmitteln kommt daher den eigenen Kontrollen der Wirtschaft zu. Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, durch eigene Kontrollen die Qualität der verwendeten Rohstoffe und der hergestellten Produkte zu dokumentieren.
Daher sind privatwirtschaftliche Kontroll- und Zertifizierungsstellen nicht nur aus bloßen Kapazitätsgründen erforderlich, sondern auch um die erforderlichen Eigenkontrollmaßnahmen rechtssicher und belegbar umzusetzen. Zudem kommt den Kontroll- und Zertifizierungsstellen die Aufgabe zuteil, die unterschiedlichen privatwirtschaftlichen, passgenauen Qualitätssicherungssysteme und die über das gesetzliche Maß hinausgehenden Prüfsysteme mit verschiedensten Kriterien (z.B. Bioverbände, Regionalität) abzuprüfen.
Eine Zertifizierung bestätigt und belegt die Qualität bzw. Konformität und/oder Herkunft Ihrer Produkte oder die Umsetzung eines Managementsytems im Unternehmen.
Eine Zertifizierung schafft ein Plus an Qualitätssicherung, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Vertrauen von Kunden und Vermarktungspartnern.
Grundsätzlich können die Eigenschaften bzw. die Konformität von Produkten im Rahmen von unterschiedlichen Prüfsystemen abgeprüft werden. Eine Zertifizierung ist für Produkte aus verschiedenen Bereichen und für alle Vermarktungsstufen entlang der Wertschöpfungskette möglich.
Außerdem können Managementsysteme zertifiziert werden. D.h., der Fokus liegt nicht auf einem bestimmten Produkt, sondern auf implementierten Systemen für Ihre Unternehmensprozesse, also z.B. für Qualitäts-, Energie-, und Umweltmanagement oder nachhaltige Unternehmensführung.
Eine Auflistung möglicher Prüfsysteme bei der QAL GmbH finden Sie bei den Leistungen.
Die QAL GmbH als Zertifizierungsstelle führt als Dienstleister Audits und Zertifizierungen auf allen Vermarktungsstufen in der Futtermittel-, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie im Handel durch. Über die QAL Umweltgutachter GmbH werden Audits und Zertifizierungen von Managementsystemen angeboten.
Ein Bündler handelt als organisatorische Schnittstelle zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und den jeweiligen Vermarktern für verschiedene Qualitätssicherungssysteme im tierischen und pflanzlichen Bereich.
Ziel eines Bündlers ist es, möglichst vielen Landwirten mit Interesse an Qualitätsprogrammen eine einheitliche und kostengünstige Regelung (z.B. über Kombikontrollen) anbieten zu können.
Eine genaue Übersicht über die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zur Zertifizierung ist in dieser Grafik näher dargestellt.
Eine genaue Übersicht über die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zur Zertifizierung ist in dieser Grafik näher dargestellt.
Sofern Sie mit einem Bündler zusammenarbeiten, kann dieser den Auftrag an uns weiterleiten. Andernfalls kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Auf der Seite Leistungen erhalten Sie zu den einzelnen Programmen nähere Informationen, sowie weiterführende Links zu Informationen, Kriterien, Checklisten usw..
Diesbezüglich gelten je nach System unterschiedliche Vorgaben. Diese finden Sie auf den Webseiten unserer Partner. Unter Leistung finden Sie die entsprechenden Links.
Der Auditor / die Auditorin übernimmt die Terminvereinbarung mit Ihnen. Vorgesehene unangekündigte Audits werden je nach Systemvorgaben nicht oder zur Sicherstellung der Anwesenheit verantwortlicher Ansprechpersonen innerhalb definierter kurzer Fristen angekündigt.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen der jeweiligen Fachabteilung.
Falls Sie mit dem Auditergebnis nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Das Formular für Beschwerden und Reklamationen finden Sie auf unserer Webseite unter Downloads.
Bitte reichen Sie die Korrekturen fristgerecht an die Mailadressen der jeweiligen Fachabteilung nach.
Falls die Mailadresse der Fachabteilung nicht vorliegt, dann an info@qal-gmbh.de senden
Bitte wenden Sie sich daher direkt an den Auditor/die Auditorin, welche(r) mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat.
Falls Sie die Kontaktdaten des Auditors/der Auditorin nicht zur Hand haben, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter:innen aus der jeweiligen Fachabteilung.
Bitte beachten Sie dass die Absage von Audits gegebenenfalls dazu führen kann dass eine Zertifizierung nicht fristgerecht erneuert werden kann. Dies kann den Verlust der Lieferberechtigung im System zur Folge haben. Absagen von Audits ohne berechtigten Grund wie zum Beispiel unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit verantwortlicher Personen können zudem zu Sanktionen durch die Systemgeber führen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin dass insbesondere kurzfristige Auditabsagen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein können.
Generell gilt: Je früher Sie Bescheid geben, desto einfacher ist es für uns zeitnah einen Ersatztermin zu finden.
Ein fehlender oder verspäteter Nachweis von Korrekturen kann verschiedene Konsequenzen haben. Dazu zählen die Aussetzung oder der Entzug des Zertifikats, erhöhte Bearbeitungskosten sowie gegebenenfalls die Durchführung eines neuen Systemaudits. Je nach System kann dies außerdem zu einer Sperre der Lieferberechtigung im System führen.
Bitte achten Sie darauf, die maximale Größe der E Mail einzuhalten. Ist die von Ihnen zu versendende E-Mail größer als vorgesehen, kann sie nicht versendet werden.
Sollte Ihnen die E Mail Adresse der zuständigen Fachabteilung nicht vorliegen, senden Sie Ihre Anfrage bitte an info@qal-gmbh.de.
Sie erhalten Ihr Zertifikat schriftlich mit einem Anschreiben per Post. Darauf ist auch die Gültigkeit vermerkt.
Öko-Zertifikate unter:
TRACES: https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/directory/publication/organic-operator/index#!?sort=-issuedOn
BioC: https://www.bioc.info/
Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Zertifikat haben, wenden Sie sich an Ihren Bündler oder an unsere Mitarbeiter:innen der jeweiligen Fachabteilung.
Sie erhalten Ihr Zertifikat schriftlich mit einem Anschreiben per Post. Darauf ist auch die Gültigkeit vermerkt.
Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Zertifikat haben, wenden Sie sich an Ihren Bündler oder an unsere Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung.
Diesbezüglich gelten je nach System unterschiedliche Vorgaben. Diese finden Sie auf den Webseiten unserer Partner. Unter Leistungen finden Sie die entsprechenden Links.
Für Systemkontrollen übernimmt der Auditor/die Auditorin die Terminvereinbarung mit Ihnen. Vorgesehene unangekündigte Kontrollen werden vorher nicht angekündigt.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen der jeweiligen Fachabteilung.
Diese finden Sie auf der Webseite von QS bei der Systempartnersuche unter folgendem Link.
Weitere Informationen zum QS-Prüfsystem erhalten Sie hier.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen der jeweiligen Fachabteilung.