07.06.2023

Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Durch das Programm BayProTier sollen die landwirtschaftlichen Betriebe bei höheren Kosten, die durch die Anforderungen an das Tierwohl bei der Tierhaltung verursacht werden, unterstützt werden.

Das Programm fokussiert sich dabei auf Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht, Schweinemast sowie Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern.

Nach der Richtlinie „werden verbesserte Haltungsbedingungen von Nutztieren, die über die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel III Kapitel I Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 sowie über sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen, wie z.B. die TierSchNutztV1 hinausgehen“ gefördert.

Für die Unterstützung sind folgende Kriterien wichtig:

  • Bereits mit dem Förderantrag muss eine Zertifizierung oder nachweisliche Anmeldung zu GQ Bayern oder dem Bio-Siegel Bayern mit folgender Zertifizierung im Förderzeitraum vorliegen.
  • Die Einhaltung der Anforderungen ist verpflichtend vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024
  • Innerhalb dieses Förderzeitraums muss eine Stellungnahme zur Betriebsbegehung hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen durch eine anerkannte Stelle (z.B. QAL GmbH) vorgelegt werden.
  • Ausnahmen hierzu sind im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.

 

Bei Fragen zum Kontrollverfahren wenden Sie sich an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Zur Beantragung der Stellungnahmen senden Sie uns gerne eine Mail mit dem Betreff „BayProTier“ an landwirtschaft-rind-schwein@qal-gmbh.de.