22.01.2024

Verpflichtend ab 01. Januar 2024: Zusatzmodul QS-Sojaplus für Futtermittelhersteller und -händler

Ab dem 1. Januar 2024 ist das Zusatzmodul QS-Sojaplus für alle Futtermittelhersteller und -händler, die Sojaerzeugnisse verarbeiten oder handeln und eine QS-Zertifizierung haben, verbindlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass diese Unternehmen nur noch Futtermittel als QS-Ware vertreiben dürfen, die den Anforderungen des QS-Sojaplus-Standards entsprechen.

Das Modul gilt als branchenübergreifend, es betrifft verschiedene Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Fleischerzeugende Betriebe können sicher sein, dass sie beim Kauf von QS-Futtermitteln solche erhalten, die den Vorgaben von QS-Sojaplus entsprechen. Zukünftig vermarkten QS-Systempartner nur noch Fleisch und Fleischprodukte von Tieren, deren Futter – sofern es Soja enthält – mit dem QS-Sojaplus konform ist.

 

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Was steckt hinter dem Zusatzmodul QS-Sojaplus?

Ziel des Zusatzmoduls ist es, den nachhaltigen zertifizierten Anbau von Soja zu fördern, sodass keine schützenswerten Flächen umgebaut oder gar entwaldet werden müssen. Dazu stützen sich die Anforderungen des neuen Standards auf die 73 Nachhaltigkeitskriterien der etablierten FEFAC-Soy Sourcing Guideline, welche soziale, ökonomische und ökologische Aspekte im Sojaanbau vor Ort beinhalten.

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Die Kriterien und Anforderungen von QS-Sojaplus können Sie beim Systemgeber Qualität und Sicherheit GmbH (QS) direkt nachlesen und herunterladen. Zudem erhalten Sie hier eine Übersicht zu den betreffenden Sojaerzeugnissen sowie eine Übersicht über anerkannte Standards für die Primärproduktion sowie Futtermittelhändler und -hersteller.

Wir von der QAL GmbH kontrollieren die Kriterien des Zusatzmoduls QS-Sojaplus im nächsten regulären Audit mit. Eine separate Kontrolle vorab ist nicht vorgeschrieben, auch wenn die Kriterien nachweislich ab 01.01.2024 eingehalten werden müssen. Allerdings ist ab dem 01. Januar 2024 eine Anmeldung in der QS-Datenbank erforderlich. Große Futtermittelunternehmen können den entsprechenden Haken in der QS-Datenbank selbst setzen, Kleinsterzeuger und fahrbare Mahl- und Mischanlagen müssen für die Anmeldung eine Zustimmungserklärung bei uns einreichen. Wir von der QAL GmbH übernehmen dann die Anmeldung für das Zusatzmodul in der QS-Datenbank.

 

Weiterführende Informationen:

Zusatzmodul QS-Sojaplus in Futtermitteln
Zustimmungserklärung QS-Kleinsterzeuger
Zustimmungserklärung QS-fahrbare Mahl- und Mischanlagen

 

Falls Sie Fragen zur Zertifizierung oder dem Zertifizierungsablauf haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage per E-Mail: OGK-Futtermittel@qal-gmbh.de